9. Auf dem Weg zur Anerkennung

Erst vor diesem Hintergrund erscheinen die Rechte, die den Deutschsprachigen als belgische Minderheit heute zugestanden werden, im angemessenen Licht. Der Weg von sogenannten „Inciviques“ zu einer den beiden großen Sprachgruppen in allen Belangen gleichgestellten Gemeinschaft war lang und steinig. 1970 wurde Belgien in drei Regionen und drei Gemeinschaften aufgeteilt, d.h. erst ab diesem Jahr gab es in Belgien offiziell eine Gruppe deutschsprachiger Einwohner, deren Kultur und Sprache nun geschützt wurde.

Anfangs hatte diese Gemeinschaft nur rein kulturelle Befugnisse und konnte die ihr zugestandenen Gelder vor allem an kulturelle Vereinigungen verteilen. 1984 erhielt der Rat Dekretbefugnis und eine selbst gewählte Regierung, die Befugnisse wurden seither immer weiter gefasst. Seit 2004 darf die Volksvertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sich Parlament nennen und verfügt nun auch über Befugnisse, die ehedem von der Wallonische Region ausgeübt wurden, wie beispielsweise der Denkmalschutz, die Beschäftigungspolitik und die Gemeindeaufsicht.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft - heute ein vollwertiger Teil Belgiens

Die Deutschsprachige Gemeinschaft – heute ein vollwertiger Teil Belgiens